Bundesfreiwilligendienstverhältnis und Zugang einer Kündigung
Bei der Vereinbarung eines Bundesfreiwilligendienstverhältnisses handelt es sich nach der Gesetzesbegründung um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Der Bundesfreiwilligendienst wird nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt.

