Wirksamkeit einer Verfallklausel in einem Arbeitsvertrag
Wirksamkeit einer Verfallklausel in einem Arbeitsvertrag
Eine in AGB enthaltene Ausschlussfristenklausel, welche die von § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG und § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG geschützten Ansprüche umfasst und deshalb zu weit gefasst ist, ist nicht allein wegen dieses Verstoßes und sich nur daraus ergebender unzureichender Transparenz unwirksam. Die angemessene Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die mit § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG und § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG verbunden sind, verlangt eine solche überschießende Rechtsfolge nicht, sondern steht ihr vielmehr entgegen. Eine solche Verfallklausel ist insoweit teilnichtig.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
BAG, 30.01.2019, 5 AZR 43/18
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