Rechtmäßigkeit eines Verbots von lackierten Fingernägeln
Rechtmäßigkeit eines Verbots von lackierten Fingernägeln für Helferinnen in einem Altenheim
Eine Arbeitnehmerin, die als Helferin im sozialen Dienst in einem Altenheim beschäftigt ist, kann verpflichtet sein, eine Dienstanweisung zum Thema „Fingernägel in der Pflege sowie in der Hauswirtschaft“ zu befolgen und mithin aus hygienischen Gründen das Tragen langer Fingernägel, lackierter Fingernägel, künstlicher Fingernägel und von Gelnägeln zu unterlassen. Eine solche Dienstanweisung ist rechtmäßig. Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht umfasst auch sonstige Maßnahmen, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängen. Eine sonstige Maßnahme im vorgenannten Sinne kann z.B. eine Dienstanweisung zur Gestaltung der Fingernägel bei Helferinnen und Helfern im Sozialen Dienst während der Arbeitszeit sein.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
ArbG Aachen, 21.02.2019, 1 Ca 1909/18
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