Bundesfreiwilligendienstverhältnis und Zugang einer Kündigung
Bundesfreiwilligendienstverhältnis und Zugang einer Kündigung
Bei der Vereinbarung eines Bundesfreiwilligendienstverhältnisses handelt es sich nach der Gesetzesbegründung um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Der Bundesfreiwilligendienst wird nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt. Wird nach einem erfolglosen Zustellversuch ein Kündigungsschreiben beim Postamt niedergelegt und ein entsprechender Benachrichtigungsschein über den Eingang des Einschreibens in den Hausbriefkasten geworfen, geht das Einschreiben dem Adressaten nicht bereits mit dem Einwurf des Benachrichtigungsscheins in den Briefkasten, sondern erst dann zu, wenn der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass lediglich der Benachrichtigungsschein, nicht aber das zuzustellende Schriftstück selbst in den Machtbereich des Empfängers gelangt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Berlin-Brandenburg vom 16.05.2019, Az.: 26 Sa 1847/18
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