Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Arbeitnehmers
Ist im Arbeitsvertrag (hier: eines Elektroingenieurs) vereinbart, dass der Arbeitnehmer unmittelbar dem persönlich haftenden Gesellschafter der Komplementärin des Unternehmens unterstellt ist, so ist eine Abstufung in der betrieblichen Hierarchie dergestalt, dass der Arbeitnehmer nur noch einem Betriebsleiter berichtet, nicht zulässig.