Unwirksamkeit einer Verfallklausel
Eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung (§ 305 Abs. 1 Satz 1, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB), die auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst, kann gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen. Das ist der Fall, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.

