Darlegung des Berufsbildes in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Begehrt eine Person Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, muss sie substantiiert vortragen, wie ihre berufliche Tätigkeit in gesunden Tagen ausgestaltet war. Dazu reicht die Angabe eines bloßen Berufstyps und die Angabe der Arbeitszeit nicht aus.

