Versicherungsverträge in dynamischen Lebensversicherungen
Provisionspflichtige Erhöhung der Versicherungsverträge in dynamischen Lebensversicherungen
Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gegen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind im Zweifel provisionspflichtig.
Urteil des BGH vom 20.12.2018, Az.: VII ZR 69/18:
BGH, 20.12.2018, VII ZR 69/18
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