Eintrittspflicht einer Forderungsausfallversicherung
Der Kläger war Eigentümer eines fahrunfähig gemachten und stationär ausgebauten Mobilheims auf einem Campingplatz.
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Der Kläger war Eigentümer eines fahrunfähig gemachten und stationär ausgebauten Mobilheims auf einem Campingplatz.
Der Eintritt in die Freistellungsphase einer im Blockmodell wahrgenommenen Altersteilzeit führt nicht zum Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung.
Die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist nicht intransparent.
Die Rechte und Pflichten im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB umfassen auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer aus Verletzung arbeitsrechtlicher Vertragsbeziehungen sowie konkurrierende Ansprüche aus Delikts- und Bereicherungsrecht.
Das Verbot einer sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG greift nicht, wenn seine Anwendung für die Parteien unzumutbar wäre.
Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich, so kann er für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung zur Meidung einer Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen vorsorglich den Urlaub in der Kündigungsfrist gewähren.
Die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist nicht intransparent. Der Vergleichsmaßstab der „erhöhten“ Kraftanstrengung bleibt nicht unklar.
Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags ist nach der Gegenleistung zu bemessen, für die sie bestimmt ist.
Das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung stellt eine vergütungspflichtige Tätigkeit dar. Das Umziehen im Betrieb, soweit eine auffällige Bekleidung, z.B. in Form einer Uniform anzulegen ist, ist jedenfalls dann als fremdnützig einzuordnen, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient.
Die Klägerin ist bei der Beklagten, die ein Seniorenpflegeheim betreibt, langjährig als Pflegefachkraft beschäftigt. Das Gebäude des Seniorenpflegeheims hat zwei Eingänge, einen Haupt- und einen Nebeneingang. An beiden Eingängen befinden sich Arbeitszeiterfassungsgeräte.

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
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Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.
