Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aufgrund von Datenschutz
Will ein Arbeitgeber aus Anlass von Vorwürfen gegen die Geschäftsführung im Rahmen einer internen Untersuchung die E-Mail-Korrespondenz von nicht leitenden Arbeitnehmern überprüfen, hat er die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen.

