Erleichterte Befristungsmöglichkeit bei Neugründung einer Tochtergesellschaft
Erleichterte Befristungsmöglichkeit bei Neugründung einer Tochtergesellschaft
Nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren nach dessen Gründung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Wird innerhalb eines Konzerns eine Tochtergesellschaft ohne Änderung der rechtlichen Struktur schon bestehender Unternehmen neu gegründet, um bislang im Konzern nicht wahrgenommene wirtschaftliche Aktivitäten zu verfolgen, kann die neu gegründete Tochtergesellschaft von dieser erleichterten Befristungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Tochtergesellschaft ist keine nach § 14 Abs. 2a Satz 2 TzBfG von der erleichterten Befristungsmöglichkeit ausgenommene Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
BAG, 12.06.2019, 7 AZR 317/17
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