Bemesssung der Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags
Bemesssung der Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags
Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags ist nach der Gegenleistung zu bemessen, für die sie bestimmt ist. Der nach § 6 Abs. 5 ArbZG geschuldete Nachtzuschlag für Zeitungszusteller darf nicht deshalb reduziert werden, weil die Zustellung zwingend nachts zu erfolgen hat. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf den jeweiligen Brutto(stunden)lohn einen angemessenen Ausgleich dar.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
ArbG Köln, 14.06.2019, 18 Ca 8579/18
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