Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Kein Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Eintritt in die Freitstellungsphase einer Altersteilzeit
Der Eintritt in die Freistellungsphase einer im Blockmodell wahrgenommenen Altersteilzeit führt nicht zum Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung. Das Arbeitsverhältnis besteht während der Freistellungsphase weiterhin fort. Es wird erst zum vereinbarten Endtermin beendet und folglich nicht schon mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase. Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, Krankentagegeld, das der Versicherer in der Freistellungsphase geleistet hat, nach § 15 Buchst. a i.V.m. § 11 Satz 2 MB/KT zurückgewähren.
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BGH vom 27.11.2019, Az.: IV ZR 314/17
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