Begrenzung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, ist der Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem EFZG auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt.

