Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung
Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung
Bei einer Rückabwicklung einer Rentenversicherung kann die Höhe der Nutzungszinsen geschätzt werden. Die Schätzung der Höhe des Nutzungszinsanspruchs ist in erster Linie Sache des besonders frei gestellten Tatrichters. Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Zinsbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat. Der Tatrichter hat insbesondere zu beachten, dass der Schätzung tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen müssen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
BGH, 13.11.2019, IV ZR 324/1
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