Faktische Ausübung eines Berufs als Indiz für eine Berufsunfähigkeit
Faktische Ausübung eines Berufs als Indiz für eine Berufsunfähigkeit
In der faktischen Ausübung eines Berufs kann ein starkes Indiz dafür gesehen werden, dass beim Versicherungsnehmer keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dabei kann der Umstand der tatsächlichen Berufsausübung sogar einen höheren Beweiswert haben, als die dem entgegenstehenden ärztlichen Befunde. War die tatsächliche Berufsausübung über einen erheblichen Zeitraum hinweg im Wesentlichen vollwertig, so kann dies sogar im Gegensatz zu einer abweichenden ärztlichen Beurteilung stehen. Selbst der Umstand, dass der Versicherte (mehr als) sechs Monate arbeitsunfähig „krankgeschrieben“ war, besagt nichts darüber, ob er während der Dauer der Krankschreibung auch tatsächlich im bedingungsgemäßen Umfang berufsunfähig gewesen ist.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Brandenburg, 11.02.2020, 11 W 10/19
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