Kündigung des Arbeitgebers bereits bei beabsichtigter Stilllegung des Betriebs möglich
Sofern ein Arbeitnehmer sich darauf beruft, dass sein Arbeitsverhältnis vor dem Zugang einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung aufgrund eines Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen ist, kann eine Kündigungsschutzklage nicht damit begründet werden, dass keine Betriebsstilllegung, sondern ein Betriebsübergang vorliegt.

