Versichertes Unfallgeschehen bei Schulterverletzung durch Griff auf Rückbank eines Fahrzeugs
Versichertes Unfallgeschehen bei Schulterverletzung durch Griff auf Rückbank eines Fahrzeugs
Ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung ist auch dann gegeben, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Wie der Begriff der „erhöhten Kraftanstrengung“ zu verstehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Allerdings muss entsprechend des Wortlautes ein Einsatz von Muskelkraft vorliegen, der über den normalen mit jeder körperlichen Bewegung verbundenen Kraftaufwand hinausgeht. Bei einem Griff vom Fahrersitz auf die Rückbank eines Autos, um dort aus einem schweren Karton Gegenstände zu entnehmen, handelt es sich auch dann um eine alltagsübliche Anstrengung des täglichen Lebens, wenn es dadurch zu einer schmerzhaften Verletzung der Schulter kommt. Mangels einer erhöhten Kraftanstrengung liegt kein versichertes Unfallgeschehen vor.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LG München, 29.11.2019, 25 U 543/19
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