Aktuelles und Rechtssprechungen:

aus den Bereichen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR

Der Ausschluss eines Arbeitnehmers vom Anspruch auf den Einmalbetrag nach einem Gehaltstarifvertrag kann sich aus dem Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR (TV ZWK) ergeben.

Verweisung des Versicherten auf eine andere Tätigkeit

Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben.

Rückzahlung von Fortbildungskosten – Leistung an Erfüllungsstatt

Es ist unzulässig, die Rückzahlungspflicht für entstandene Fortbildungskosten schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen.

Darlegungslast bei Befristung wegen vorübergehendem Mehrbedarf

Eine wirksame Befristung wegen vorübergehenden Mehrbedarfs setzt die Darlegung voraus, dass die Anzahl der zusätzlichen erforderlichen Arbeitsstunden mit dem Mehrbedarf korreliert.

Rücktritts- bzw. Widerspruchsrecht gegenüber einem Lebensversicherer

Über seinen Wortlaut hinaus ist § 5a VVG a.F. nicht nur dann einschlägig, wenn die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen bei Stellung des Antrags nicht übergeben wurden, sondern auch dann, wenn dem Versicherungsnehmer eine Rücktrittsbelehrung nach § 8 Abs. 5 VVG a.F. bei Antragstellung nicht zum Verbleib ausgehändigt wird.

Voraussetzung für eine wirksame Vertretung bei Vertragsabschluss

Bei einem Versicherungsvertrag für fremde Rechnung kann der Versicherte die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht abtreten.

Kostenerstattungs- und Freistellungsansprüche des Betriebsrats

Eine Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung, die den Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach der Vollendung des 62. Lebensjahres des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geschlossen wurde, kann diesen nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters benachteiligen.

Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung als Benachteiligung

Eine Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung, die den Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach der Vollendung des 62. Lebensjahres des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geschlossen wurde, kann diesen nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters benachteiligen.

Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub hinweisen

Der Kläger war in der Zeit vom 01.09.2012 bis zum 31.03.2017 als Bote bei dem beklagten Apotheker beschäftigt. Bezüglich der Urlaubsansprüche des Klägers trafen die Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung, wonach der Kläger seinen Jahresurlaub auf eigenen Wunsch in Form einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung nimmt.

Arbeitgeber muss bei Austauschkündigung darlegen und beweisen

n Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, kann die ansonsten berechtigte Vermutung, die fragliche Entscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen.

Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub hinweisen

Der Kläger war in der Zeit vom 01.09.2012 bis zum 31.03.2017 als Bote bei dem beklagten Apotheker beschäftigt. Bezüglich der Urlaubsansprüche des Klägers trafen die Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung, wonach der Kläger seinen Jahresurlaub auf eigenen Wunsch in Form einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung nimmt.

Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung wegen Verurteilung

Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne.

Haftung eines Versicherungsvermittlers

Ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherungen Versicherungs-, oder Mehrfachagent ist, haftet dem Versicherungsnehmer als Versicherungsmakler, wenn er diesem gegenüber nicht deutlich macht, dass er als Versicherungsvertreter auftritt.

Umfang der Informationspflicht des Unfallversicherers

Bei einer Versicherung für fremde Rechnung obliegt es dem Unfallversicherer grundsätzlich nicht, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG zu informieren.

Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden beschäftigt. Die Parteien haben „Vertrauensarbeitszeit“ vereinbart, dh. der Kläger hat über Beginn und Ende der Arbeitszeit grundsätzlich selbst zu entscheiden.

Keine Rückzahlungsverpflichtung zu Lasten des Arbeitnehmers

Ein Arbeitnehmer ist nicht zur Rückzahlung von Arbeitsentgelt wegen Nichterfüllung von vereinbarten Arbeitszeiten verpflichtet, wenn diese Arbeitszeiten oberhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten liegen.

Informationspflicht des Versicherers

Bei einer Versicherung für fremde Rechnung obliegt es dem Unfallversicherer grundsätzlich nicht, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG zu informieren.

Regulierungszusage eines Haftpflichtversicherers

Die schriftliche Regulierungszusage eines professionellen Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten stellt regelmäßig ein auch den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar.

Keine Möglichkeit des Widerrufs bei Aufhebungsvertrag

Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag kann unabhängig vom Ort seines Abschlusses nicht nach § 355 BGB widerrufen werden.

Massenentlassung – Kündigung zulässig

Mit Beschluss vom 01.06.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die von ihm verfasste Massenentlassungsanzeige ging am 26.06.2017 zusammen mit einem beigefügten Interessenausgleich bei der Agentur für Arbeit ein.

Befristung bei Vorbeschäftigung

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist bei der erneuten Einstellung eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber nur zulässig, wenn das Verbot der sachgrundlosen Befristung wegen einer Vorbeschäftigung für die Arbeitsvertragsparteien unzumutbar wäre.

Keine Versicherungsleistung für das überfahrene Reisegepäck

Anfang November 2017 reiste die Klägerin zu einem zehntägigen Urlaub in die Türkei. Mit E-Mail vom 10.11.2017 meldete die Klägerin einen Gepäckschaden. Mit Schreiben vom 25.11.2017 übersandte die Klägerin an die Beklagte ein ausgefülltes Schadensformular, in dem der geltend gemachte Schaden auf 3.760 € beziffert wurde.

Voraussetzungen eines Teilbetriebsübergangs

Ein Teilbetriebsübergang setzt eine indentifizierbare wirtschaftliche und organisatiorische Teileinheit innerhalb des Flugbetriebs voraus. Wird ein Betriebsübergang im Rahmen eines Kündigungsschutzantrags vor der Kündigung angenommen, ist der Antrag als unschlüssig abzuweisen.

Bundesfreiwilligendienstverhältnis und Zugang einer Kündigung

Bei der Vereinbarung eines Bundesfreiwilligendienstverhältnisses handelt es sich nach der Gesetzesbegründung um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Der Bundesfreiwilligendienst wird nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt.

Verbot von lackierten Fingernägeln im Altenheim

Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht umfasst auch sonstige Maßnahmen, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängen.

Klausel zu Wartezeiten bei Arbeitsunfähigkeit

Die Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung „Eine bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Arbeitsunfähigkeit ist nicht versichert.

Verstoß gegen das gesetzliche Begünstigungsverbot

§ 37 Abs. 4 BetrVG enthält keine abschließende Regelung über die Höhe desArbeitsentgelts eines Amtsträgers. Die Vorschrift soll vielmehr die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots erleichtern.

Beweislast für erbrachte Arbeitsleistung

Nach Vereinbarung eines verstetigten Entgelts bei konkret definierter regelmäßiger Arbeitszeit trägt im Entgeltprozess der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Arbeitnehmer habe seine Leistungspflicht nicht erfüllt, denn es ist der Arbeitgeber, der sich mit seinem Vortrag im prozessualen Sinne auf eine rechtsvernichtende Einwendung beruft.

Vorerkrankungsklausel in der Reiserücktrittskostenversicherung

In dem zu entscheidenden Fall buchte der Kläger ein Hotelzimmer auf Capri zum Preis von 2550 €. Kurz darauf begab er sich wegen akuter Rückenbeschwerden zu einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, der ihm einen akuten „Hexenschuss“ diagnostizierte.

Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug

Durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug wird der Schadensfall regelmäßig weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens