Aktuelles und Rechtssprechungen:

aus den Bereichen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Auswirkungen einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung

Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung bedeutet für sich allein weder eine Festlegung auf den Kreis der Bewerber aus dem Betrieb, noch verpflichtet sie den Arbeitgeber, diesen Bewerbern bei der Besetzung des Arbeitsplatzes einen Vorrang einzuräumen.

Erstattung einer Massenentlassungsanzeige

Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann erst dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist.

Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung

Der Kläger war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 01.12.2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort.

Zwei Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung unwirksam

Die Schadensminderungsklausel des § 17 Abs. 1 c) bb) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) ist intransparent. Die Zurechnungsklausel des § 17 Abs. 7 ARB 2010 benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen.

Mitwirkung des Arbeitgebers an einer stufenweisen Wiedereingliederung

Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung) kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, an einer stufenweisen Wiedereingliederung eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten in das Erwerbsleben dergestalt mitzuwirken, dass er diese(n) entsprechend den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans beschäftigt.

Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit bei Krankengeldbezug

Dem Arbeitnehmer steht für Zeiten, in denen er keine Entgeltfortzahlung zu beanspruchen hat, ein Zusatzurlaub für Wechselschicht nach § 27 Abs. 1 TVöD nicht zu. Voraussetzung des Anspruches auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit ist grundsätzlich die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung in allen geforderten Schichten.

Kündigung wegen unleserlicher Unterschrift nicht unwirksam

Die unleserliche Unterschrift einer ansonsten zur Kündigung befugten Person führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Sinn und Zweck des § 174 BGB ist die Information des Erklärungsempfängers über die Bevollmächtigung einer Person, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen. Dagegen zielt die Regelung nicht auf die Zuordnung einer Willenserklärung zu einer bestimmten Person.

Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte

Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will, und zwar unbeschadet des Streits um ihre Ursachen. Der Arbeitgeber muss nicht zunächst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufklären. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet…

Kein Schutzgesetz zugunsten des Rechtsschutzversicherers

Gemäß § 43a Abs. 5 BRAO ist der Rechtsanwalt bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (Satz 1). Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen (Satz 2). § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers.

Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der (Ersatz-)Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Diese Vorschrift erlaubt eine Abgeltung nicht gewährten (Ersatz-)Urlaubs nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen.

Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch aufgrund fachlicher Eignung

Ein Beschäftigter kann bei eine Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vom Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Unter Beschäftigte sind nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG hiernach auch Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen.

Geltung einer Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen

Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine abschließende Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen unter Bezugnahme auf die bisher im Betrieb geltende Berechnungsgrundlage für derartige Zuschläge, so bleibt diese unabhängig davon maßgeblich, ob dem Arbeitnehmer alle Einzelheiten der Berechnungsgrundlage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen sind.

Anspruch auf Korrektur eines Fehlers beim Arbeitszeitkonto

Ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass dieses Konto korrekt geführt wird.

Arbeitsverhältnis einer Grafikdesignerin in einer Rundfunkanstalt

Eine Grafikdesignerin, die in einer Rundfunkanstalt Hintergrundbilder, Infografiken und andere Designelemente für Nachrichten- und Informationssendungen erstellt, übt in einem gewissen Umfang eine programmgestaltende Tätigkeit aus.

Bundesurlaubsgesetz kennt keine halben Urlaubstage

Erholungsurlaub ist zusammenhängend zu gewähren. Jedenfalls ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden.

Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation

Die Klägerin war bei der Beklagten seit über 5 Jahren als Altenpflegerin beschäftigt. Sie wurde vom Arbeitgeber mehrfach abgemahnt, unter anderem weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch nicht richtig dokumentiert worden war.

Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung

Die Klägerin war in der Zeit vom 22.10.1991 bis zum 30.11.1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung zum 15.10.2014 stellte die Beklagte die Klägerin als Telefonserviceberaterin im Servicecenter erneut ein.

Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

Die Berechtigung des Betriebsausschusses oder eines nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschusses gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen, ist nicht auf anonymisierte Listen beschränkt.

Einstandspflicht einer Rechtsschutzversicherung für Landwirte

Bei einem Bewirtschaftungsvertrag verpflichtet sich ein Agrarunternehmen gegenüber dem Auftraggeber, sämtliche Feldarbeiten einer Anbauperiode, insbesondere die Bodenbearbeitung, Bestellung, Düngung, Pflanzenschutz und die Ernte auf bestimmten Flächen gegen Entgelt vorzunehmen.

Anwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes in betreuten Wohngruppen

Voraussetzung für ein Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG ist ein gemeinsames Wohnen und Wirtschaften auf längere Zeit, dass auf personelle Kontinuität sowie fast permanente Verfügbarkeit des Arbeitnehmers abzielt.

Kürzung des Erholungsurlaubs während Elternzeit europarechtskonform

Der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Späterer Wegfall einer zuvor bestehenden Berufsunfähigkeit

Der Berufsunfähigkeitsversicherer kann den späteren Wegfall einer zunächst eingetretenen Berufsunfähigkeit nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen.

Zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles beim Passivprozess

Für die zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles gemäß § 14 (3) ARB 1975/95 ist auf denjenigen Verstoß abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner anlastet.

Kündigung aufgrund beharrlicher Arbeitsverweigerung

Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn eine beharrliche Arbeitsverweigerung des betreffenden Arbeitnehmers vorliegt. Diese kann in dem Nichtantritt der Arbeit oder dem Arbeitsabbruch vor Ende des vorgesehenen Arbeitstages liegen.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- oder Umgruppierungen

Arbeitgeber in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Ein- bzw. Umgruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung zu beantragen.

Zuschlag für Dauernachtwache in Pflegeheim

Der Arbeitgeber ist, soweit eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht besteht, verpflichtet, dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Kein Verstoß gegen das Transparenzgebot

Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und verständlich darzustellen.

Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung

Über seinen Wortlaut hinaus ist § 5a VVG a.F. nicht nur dann einschlägig, wenn die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen bei Stellung des Antrags nicht übergeben wurden, sondern auch dann, wenn dem Versicherungsnehmer eine Rücktrittsbelehrung nach § 8 Abs. 5 VVG a.F. bei Antragstellung nicht zum Verbleib ausgehändigt wird.

Verwendung eines Fahrzeugs

Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass ein Sachverhalt, in dem ein in einer Privatgarage eines Hauses abgestelltes, entsprechend seiner Funktion als Beförderungsmittel verwendetes Fahrzeug Feuer fing, durch das ein Brand, dessen Ursache beim Schaltkreis des Fahrzeugs lag, ausgelöst und das Haus beschädigt wurde, unter den Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der genannten Bestimmung zu subsumieren ist, auch wenn das Fahrzeug seit mehr als 24 Stunden vor Brandentstehung nicht bewegt worden war.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens