Aktuelles und Rechtssprechungen:

aus den Bereichen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Belehrungspflicht des Rechtsschutzversicherers

Der Rechtsschutzversicherer ist auch dann zur Belehrung der Versicherungsnehmerin gemäß § 128 Satz 2 VVG verpflichtet, wenn er seine Leistungspflicht nur teilweise verneint.

Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven

In dem zu entscheidenden Rechtsstreit hatte der klagende Versicherungsnehmer die Berechnung von Bewertungsreserven für den von ihm beendeten Lebensversicherungsvertrag angezweifelt und geltend gemacht, ihm stehe ein höherer als der ausbezahlte Betrag zu.

Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos

Die Klägerin war bei der Beklagten als Sekretärin beschäftigt. Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hatte, schlossen die Parteien im Kündigungsschutzprozess am 15.11.2016 einen gerichtlichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des 31.01.2017 endete.

Zuleitungsgebot eines Einigungsstellenspruchs

Sind die von der Einigungsstelle durch Spruch getroffenen Regelungen in mehreren Schriftstücken niedergelegt, erfordert § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG, dass beiden Betriebsparteien jeweils alle Bestandteile des Spruchs zugeleitet werden.

Keine Nachwirkung einer gekündigten Regelungsabrede

Eine Regelungsabrede der Betriebsparteien wirkt nach einer Kündigung nicht entsprechend § 77 Abs. 6 BetrVG nach. Dies gilt auch, soweit die Regelungsabrede eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit betrifft. § 77 Abs. 6 BetrVG sieht die Nachwirkung nur für Regelungen einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung vor.

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Schichtzuschläge nach Einstellung des Schichtbetriebes

Wird ein Betriebsrat, an den bis dahin Schichtzuschläge gezahlt wurden, von der Arbeitspflicht vollständig freigestellt und werden an ihn die Schichtzuschläge in Form von Pauschalzahlungen weiter gewährt, so stellt dies keine unzulässige Begünstigung des Betriebsrats dar, auch wenn er sein Amt ausschließlich in der Tagesschicht ausübt.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aufgrund von Datenschutz

Will ein Arbeitgeber aus Anlass von Vorwürfen gegen die Geschäftsführung im Rahmen einer internen Untersuchung die E-Mail-Korrespondenz von nicht leitenden Arbeitnehmern überprüfen, hat er die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen.

Erleichterte Befristungsmöglichkeit bei Neugründung einer Tochtergesellschaft

Nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren nach dessen Gründung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.

Auslegung einer Abfindungserklärung in der Gebäudeversicherung

Vereinbaren die Vertragspartner bei der Regulierung eines Schadens durch den Gebäudeversicherer, dass mit der Zahlung eines bestimmten Betrages „alle Ansprüche auf Grund des Feuerschadens“ endgültig abgefunden werden sollen, so ist die Reichweite der Abgeltung im Einzelfall durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln.

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, der mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ist gemäß § 168 SGB IX in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam, wenn es an einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes fehlt.

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Schichtzuschläge nach Einstellung des Schichtbetriebes

Wird ein Betriebsrat, an den bis dahin Schichtzuschläge gezahlt wurden, von der Arbeitspflicht vollständig freigestellt und werden an ihn die Schichtzuschläge in Form von Pauschalzahlungen weiter gewährt, so stellt dies keine unzulässige Begünstigung des Betriebsrats dar, auch wenn er sein Amt ausschließlich in der Tagesschicht ausübt.

Erleichterte Befristungsmöglichkeit bei Neugründung einer Tochtergesellschaft

Nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren nach dessen Gründung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.

Voraussetzungen eines befristeten Anerkenntnisses in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sowohl das Vorliegen eines sachlichen Grundes als auch eine Begründung der Befristung durch den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer voraus.

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Betriebsrats für Einsetzung einer Einigungsstelle

Es liegt kein ernsthafter Verhandlungsversuch vor, wenn ein Betriebsrat einfach nur beschließt, den Arbeitgeber zu einem mitbestimmungspflichtigen Thema zu Verhandlungen aufzufordern, hierbei aber keinerlei Angaben dazu macht, was er zu regeln wünscht.

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, der mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ist gemäß § 168 SGB IX in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam, wenn es an einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes fehlt.

Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen

Der Kläger war bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Küster und Reinigungskraft beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nahm die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) in Bezug. Diese sieht in § 57 eine sechsmonatige einstufige Ausschlussfrist vor.

Änderung einer Bezugsberechtigung zugunsten eines Betreuers

Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen erfordert die Änderung der Bezugsberechtigung im Todesfall in entsprechender Anwendung von § 159 Abs. 2 Satz 1 VVG die schriftliche Einwilligung der versicherten Person.

Verdachts- und Tatkündigung bei attestierter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers als solche schließt dessen Anhörung zu dem dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung grundsätzlich nicht aus.

Voraussetzungen einer dauerhaften Arbeitszeitverkürzung

Bezugnahmeklauseln müssen gemäß dem Transparenzgebot hinreichend deutlich und klar formuliert sein.

Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Vorbeschäftigung

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Weitergabe einer unwahren Äußerung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen (hier: die unzutreffende Behauptung, der Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden) per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.

Rückforderung eines Unfallversicherers bei Neubemessung der Invaliditätsleistung

Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung.

Pflichtverletzung kann eigenständiger wichtiger Kündigungsgrund sein

Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der mit dem Umgang mit Bargeld betraute Arbeitnehmer erhebliche Anteile des ihm anvertrauten Bargeldes dem Unternehmen vorsätzlich entzieht und für sich verwendet.

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages

Werden die Vereinbarung zur Verlängerung der sachgrundlosen Befristung und der Vertrag zur Änderung der Vertragsbedingungen zeitgleich, jedoch in getrennten Vereinbarungen abgeschlossen, liegt kein befristungsschädlicher Neuabschluss eines Arbeitsvertrages vor, wenn die Vereinbarungen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bereits vorunterschrieben vorgelegt wurden und der Arbeitnehmer die freie Wahl hat, den einen Vertrag zu unterschreiben und den anderen nicht zu unterschreiben.

Ansprüche bei Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages

Wer als Generalvertreter einer Versicherung in kollusivem Zusammenwirken mit seinem Vorgesetzten durch unwahre Angaben im Antragsformular den Abschluss eines nicht versicherbaren Risikos (hier: Abschluss einer Gebäudeversicherung für ein Bordell) ermöglicht, kann gegenüber dem Mittäter keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Versicherung wegen dieses Verhaltens das Anstellungsverhältnis beendet.

Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung in der Haftpflichtversicherung

Die Leistungspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht gemäß § 103 VVG, A.1.5.1 AKB ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall (hier: durch eine Geisterfahrt) zwar vorsätzlich, jedoch im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 827 Satz 1 BGB herbeigeführt hat.

Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung

Zwar steht dem Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung mit Eintritt des Versicherungsfalls (hier: dem Tod des Erblassers) der Anspruch auf die Versicherungsleistung endgültig und unwiderruflich zu.

Außerordentliche Kündigung wegen unwahren Behauptung per WhatsApp

Sofern eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung per WhatsApp an eine andere Kollegin verbreitet, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.

Rückforderung einer Invaliditätsleistung

Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung.

Bestimmung einer zu zahlenden Invaliditätsleistung

Die jeweilige Invaliditätsleistung mithilfe einer Tabelle zu bestimmen, ist weder intransparent noch überraschend oder in sonstiger Weise unfair.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens