Außerordentliche Kündigung wegen unwahren Behauptung per WhatsApp
Außerordentliche Kündigung eine Arbeitnehmers wegen Verbreitung einer unwahren Behauptung per WhatsApp
Sofern eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung per WhatsApp an eine andere Kollegin verbreitet, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Arbeitnehmer dürfen zwar auch in unternehmensöffentlicher Hinsicht Kritik am Arbeitgeber, ihren Vorgesetzten und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich in diesem Zusammenhang überzogen äußern. Hierbei muss jedoch der strafrechtlich gewährleistete Ehrenschutz beachtet werden.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019, 17 Sa 52/18
Wenn Sie Fragen zur außerordentliche Kündigung eine Arbeitnehmers wegen Verbreitung einer unwahren Behauptung per WhatsApp haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.