Rückforderung einer Invaliditätsleistung
Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund geänderter Erstbemessung der Invalidität
Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung. Der verständige Versicherungsnehmer erkennt, dass das Vorbehaltserfordernis nicht die Erst-, sondern allein die Neubemessung der Invalidität betrifft. Hieraus wird er ohne Weiteres schließen, dass sich aus dem Vorbehaltserfordernis keine Folgen für die von der Neubemessung gerade zu unterscheidende Erstbemessung ableiten lassen. Der Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund geänderter Erstbemessung der Invalidität kann aber der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Versicherer in der vorgenannten Erklärung den Eindruck erweckt, die Höhe der vertraglich geschuldeten Leistung endgültig klären zu wollen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
GH, 11.09.2019, IV ZR 20/18
Wenn Sie Fragen zur Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund geänderter Erstbemessung der Invalidität haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.“