Einstandspflicht einer Rechtsschutzversicherung für Landwirte
Einstandspflicht einer Rechtsschutzversicherung für Landwirte bei Streitigkeit aus Bewirtschaftungsvertrag
Bei einem Bewirtschaftungsvertrag verpflichtet sich ein Agrarunternehmen gegenüber dem Auftraggeber, sämtliche Feldarbeiten einer Anbauperiode, insbesondere die Bodenbearbeitung, Bestellung, Düngung, Pflanzenschutz und die Ernte auf bestimmten Flächen gegen Entgelt vorzunehmen. Er ist regelmäßig mehr als ein reiner Lohnunternehmervertrag, weil der Auftragnehmer über die Art und Weise der Bewirtschaftung weitestgehend frei entscheiden kann. Der Bewirtschaftungsvertrag stellt sich daher als Dienstvertrag bzw. als Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Streitigkeiten aus einem von einem Landwirt mit einem Dritten eingegangenen Bewirtschaftungsvertrag unterfallen dem Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für Landwirte. Lehnt der Rechtsschutzversicherer seine Leistung ohne Hinweis auf ein Gutachterverfahren allein deswegen ab, weil nach seiner Einschätzung kein unter den Versicherungsschutz fallendes Ereignis vorliegt, ist er mit Einwendungen gegen die Höhe des Anspruchs aufgeschlossen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Dresden, 02.07.2019, 4 U 447/19
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