Geltung einer Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen
Geltung einer Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen
Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine abschließende Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen unter Bezugnahme auf die bisher im Betrieb geltende Berechnungsgrundlage für derartige Zuschläge, so bleibt diese unabhängig davon maßgeblich, ob dem Arbeitnehmer alle Einzelheiten der Berechnungsgrundlage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen sind. Dass bestimmte Prämien bei der Berechnung der Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit nach dem Willen der vertragschließenden Parteien keine Berücksichtigung finden sollen, gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Zusatzvereinbarung um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt oder um eine Individualvereinbarung.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.08.2019, 3 Sa 154/18
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