Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR
Zahlung von Einmalbeträgen während er Freistellungsphase nach dem Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR
Der Ausschluss eines Arbeitnehmers vom Anspruch auf den Einmalbetrag nach einem Gehaltstarifvertrag kann sich aus dem Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR (TV ZWK) ergeben. Danach bleiben tarifliche Gehaltssteigerungen (z.B. Stufenaufrückung, qualifizierter Regelaufsteig) in der Freistellungsphase unberücksichtigt. Darunter fallen nicht nur Anhebungen der laufenden Gehaltszahlungen, sondern auch Einmalzahlungen. Befindet sich eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer im Zahlungszeitpunkt in der Freistellungsphase, besteht nach Sinn und Zweck des Tarifvertrages kein Anspruch auf die Einmalzahlung.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019, 19 Sa 54/18
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