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Auslegung einer Abfindungserklärung in der Gebäudeversicherung
Vereinbaren die Vertragspartner bei der Regulierung eines Schadens durch den Gebäudeversicherer, dass mit der Zahlung eines bestimmten Betrages „alle Ansprüche auf Grund des Feuerschadens“ endgültig abgefunden werden sollen, so ist die Reichweite der Abgeltung im Einzelfall durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln.
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, der mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ist gemäß § 168 SGB IX in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam, wenn es an einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes fehlt.
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Schichtzuschläge nach Einstellung des Schichtbetriebes
Wird ein Betriebsrat, an den bis dahin Schichtzuschläge gezahlt wurden, von der Arbeitspflicht vollständig freigestellt und werden an ihn die Schichtzuschläge in Form von Pauschalzahlungen weiter gewährt, so stellt dies keine unzulässige Begünstigung des Betriebsrats dar, auch wenn er sein Amt ausschließlich in der Tagesschicht ausübt.
Erleichterte Befristungsmöglichkeit bei Neugründung einer Tochtergesellschaft
Nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren nach dessen Gründung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.
Voraussetzungen eines befristeten Anerkenntnisses in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sowohl das Vorliegen eines sachlichen Grundes als auch eine Begründung der Befristung durch den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer voraus.
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Betriebsrats für Einsetzung einer Einigungsstelle
Es liegt kein ernsthafter Verhandlungsversuch vor, wenn ein Betriebsrat einfach nur beschließt, den Arbeitgeber zu einem mitbestimmungspflichtigen Thema zu Verhandlungen aufzufordern, hierbei aber keinerlei Angaben dazu macht, was er zu regeln wünscht.
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, der mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ist gemäß § 168 SGB IX in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam, wenn es an einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes fehlt.
Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen
Der Kläger war bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Küster und Reinigungskraft beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nahm die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) in Bezug. Diese sieht in § 57 eine sechsmonatige einstufige Ausschlussfrist vor.
Änderung einer Bezugsberechtigung zugunsten eines Betreuers
Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen erfordert die Änderung der Bezugsberechtigung im Todesfall in entsprechender Anwendung von § 159 Abs. 2 Satz 1 VVG die schriftliche Einwilligung der versicherten Person.
Verdachts- und Tatkündigung bei attestierter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
Die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers als solche schließt dessen Anhörung zu dem dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung grundsätzlich nicht aus.
Voraussetzungen einer dauerhaften Arbeitszeitverkürzung
Bezugnahmeklauseln müssen gemäß dem Transparenzgebot hinreichend deutlich und klar formuliert sein.
Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Vorbeschäftigung
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Weitergabe einer unwahren Äußerung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen (hier: die unzutreffende Behauptung, der Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden) per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
Rückforderung eines Unfallversicherers bei Neubemessung der Invaliditätsleistung
Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung.
Pflichtverletzung kann eigenständiger wichtiger Kündigungsgrund sein
Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der mit dem Umgang mit Bargeld betraute Arbeitnehmer erhebliche Anteile des ihm anvertrauten Bargeldes dem Unternehmen vorsätzlich entzieht und für sich verwendet.
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages
Werden die Vereinbarung zur Verlängerung der sachgrundlosen Befristung und der Vertrag zur Änderung der Vertragsbedingungen zeitgleich, jedoch in getrennten Vereinbarungen abgeschlossen, liegt kein befristungsschädlicher Neuabschluss eines Arbeitsvertrages vor, wenn die Vereinbarungen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bereits vorunterschrieben vorgelegt wurden und der Arbeitnehmer die freie Wahl hat, den einen Vertrag zu unterschreiben und den anderen nicht zu unterschreiben.
Ansprüche bei Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages
Wer als Generalvertreter einer Versicherung in kollusivem Zusammenwirken mit seinem Vorgesetzten durch unwahre Angaben im Antragsformular den Abschluss eines nicht versicherbaren Risikos (hier: Abschluss einer Gebäudeversicherung für ein Bordell) ermöglicht, kann gegenüber dem Mittäter keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Versicherung wegen dieses Verhaltens das Anstellungsverhältnis beendet.
Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung in der Haftpflichtversicherung
Die Leistungspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht gemäß § 103 VVG, A.1.5.1 AKB ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall (hier: durch eine Geisterfahrt) zwar vorsätzlich, jedoch im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 827 Satz 1 BGB herbeigeführt hat.
Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung
Zwar steht dem Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung mit Eintritt des Versicherungsfalls (hier: dem Tod des Erblassers) der Anspruch auf die Versicherungsleistung endgültig und unwiderruflich zu.
Außerordentliche Kündigung wegen unwahren Behauptung per WhatsApp
Sofern eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung per WhatsApp an eine andere Kollegin verbreitet, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
Rückforderung einer Invaliditätsleistung
Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung.
Bestimmung einer zu zahlenden Invaliditätsleistung
Die jeweilige Invaliditätsleistung mithilfe einer Tabelle zu bestimmen, ist weder intransparent noch überraschend oder in sonstiger Weise unfair.
Auswirkungen einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung
Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung bedeutet für sich allein weder eine Festlegung auf den Kreis der Bewerber aus dem Betrieb, noch verpflichtet sie den Arbeitgeber, diesen Bewerbern bei der Besetzung des Arbeitsplatzes einen Vorrang einzuräumen.
Erstattung einer Massenentlassungsanzeige
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann erst dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist.
Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung
Der Kläger war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 01.12.2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort.
Zwei Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung unwirksam
Die Schadensminderungsklausel des § 17 Abs. 1 c) bb) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) ist intransparent. Die Zurechnungsklausel des § 17 Abs. 7 ARB 2010 benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen.
Mitwirkung des Arbeitgebers an einer stufenweisen Wiedereingliederung
Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung) kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, an einer stufenweisen Wiedereingliederung eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten in das Erwerbsleben dergestalt mitzuwirken, dass er diese(n) entsprechend den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans beschäftigt.
Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit bei Krankengeldbezug
Dem Arbeitnehmer steht für Zeiten, in denen er keine Entgeltfortzahlung zu beanspruchen hat, ein Zusatzurlaub für Wechselschicht nach § 27 Abs. 1 TVöD nicht zu. Voraussetzung des Anspruches auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit ist grundsätzlich die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung in allen geforderten Schichten.
Kündigung wegen unleserlicher Unterschrift nicht unwirksam
Die unleserliche Unterschrift einer ansonsten zur Kündigung befugten Person führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Sinn und Zweck des § 174 BGB ist die Information des Erklärungsempfängers über die Bevollmächtigung einer Person, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen. Dagegen zielt die Regelung nicht auf die Zuordnung einer Willenserklärung zu einer bestimmten Person.
Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte
Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will, und zwar unbeschadet des Streits um ihre Ursachen. Der Arbeitgeber muss nicht zunächst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufklären. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet…