Aktuelles und Rechtssprechungen:

aus den Bereichen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Klausel über Herabsetzung des Krankentagegeldes unwirksam

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Bei Verweisungstätigkeit kann fiktive Fortschreibung von Ursprungsverdienst geboten sein

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Versicherer ist ohne Vorbehaltsregelung an Erstfestsetzung für Invaliditätsentschädigung gebunden

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Leistungsfreiheit des Versicherers bei Täuschung eines Vertreters über die Schadenshöhe

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Bestimmung von Vergleichsentgelt stets tätigkeitsbezogen

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Gebäudeversicherung muss ohne fristgemäße Wiederherstellung des Gebäudes nur Zeitwertschaden ersetzen

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Leistungsfreiheit des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers über Schadenshöhe

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Kein Mobbing durch arbeitstypische Konfliktsituationen

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Verzichtsklausel bei fehlender Abschlusstransparenz unwirksam

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Unwirksamkeit einer vom Versicherer einseitig veranlassten Rückumstellung in den Normaltarif

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens