vorübergehenden Betriebsschließungen zur Bekämpfung von Corona
Die Vorschrift des § 615 S. 3 BGB selbst regelt nicht, in welchen Fällen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Das Betriebsrisiko bei einer staatlich verfügten vorübergehenden Betriebsschließung im Rahmen eines allgemeinen „Lockdowns“ …