außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung des Arbeitnehmers ist in Verbindungen mit sexuellen Belästigungen sowohl wegen körperlicher Berührungen oder wegen verbaler Übergriffigkeiten als auch wegen des Aufbaus und der Aufrechterhaltung einer Gesamtsituation in der Dienststelle möglich …