Anspruch auf Invaliditätsleistung aus einer Unfallversicherung nach einem Unfall
Nach Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 setzt der Anspruch auf Invaliditätsleistung voraus, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

