Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten
§ 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sieht die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines angestellten Geschäftsführers eines Vereins vor. Die gesetzliche Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG kann auch bei einem besonderen Vertreter i.S.d. § 30 BGB zur Anwendung gelangen, so dass dieser nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist