Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankschreibung am Kündigungstag
Gemäß § 172 VVG, ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, für die Beurteilung des Eintritt der Berufsunfähigkeit maßgeblich.