Mitteilung der Einschätzung des Arbeitgebers als Entscheidungsfindung
Bloße Mitteilung der Einschätzung des Arbeitgebers als Ergebnis seiner Entscheidungsfindung gegenüber Personalrat ausreichend bei Wartezeitkündigung aufgrund von Werturteilen.
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Matthias Weyrauch contributed 323 entries already.
Bloße Mitteilung der Einschätzung des Arbeitgebers als Ergebnis seiner Entscheidungsfindung gegenüber Personalrat ausreichend bei Wartezeitkündigung aufgrund von Werturteilen.
Nach einem Urteil des BAG besteht keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im TVöD-K.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen.
Eine Klausel in den Bedingungen einer Auslandsreisekrankenversicherung, wonach Versicherungsschutz nur subsidiär gewährt wird und ein bei einem anderen Versicherer gehaltener Vertrag …
Ist das Führen eines KFZ zwar nicht die alleinige, jedoch eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, stellt die alkoholbedingte Entziehung der Fahrerlaubnis einen an sich geeigneten Grund für eine außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung dar.
Eine vertragliche Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über „Kurzarbeit Null“ kann zu einer quotalen Reduzierung des Jahresurlaubsanspruchs des Arbeitnehmers führen.
Ausländische Betreuungskräfte, die nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandtwurden, habengrundsätzlich sowohl einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für die Vollzeittätigkeit als auch für den Bereitschaftsdienst.
Sofern eine Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ablauf des Mutterschutzes zunächst nicht auf ihrem angestammten Arbeitsplatz zurückgekehrt war, sondern …
Sofern eine Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ablauf des Mutterschutzes zunächst nicht auf ihrem angestammten Arbeitsplatz zurückgekehrt war, sondern …
Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers, besteht für ihn keine Verpflichtung, ihn auf einen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen hinzuweisen.
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Im Ermlisgrund 20-24
76337 Waldbronn
Tel: 07243 945 76 76
Fax: 07243 945 76 77
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Vincentistr. 16
76530 Baden-Baden
Tel: 07221 995 20 25
Fax: 07221 995 20 26
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.