Kein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds mit negativen PCR-Test
Nach einer Entscheidung des ArbG Bonn im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 15.11.2021 kann einem Betriebsratsmitglied die Teilnahme an einer Betriebsräteversammlung am 16. bis 17.11.2021 nicht unter Hinweis auf die sog. „2G-Regelungen“ versagt werden …