Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags
Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags
In dem Fall geht es um den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags unter der Bedingung der Aufhebung des vorherigen Vertrags
Erklärt der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung anlässlich einer Umdeckung, den Vertrag „kündigen“ zu wollen, ist darin unter Berücksichtigung des Erklärungswillens und der tatsächlichen Interessenlage beider Parteien die Bedingung zu sehen, dass dies vom Wirksamwerden und Zustandekommen des neuen Vertrages abhängig gemacht wird. Darin ist mithin ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu sehen, auf das der Versicherer durch Annahme der „Kündigung“ und des neuen Antrages eingeht, sodass ein späterer Rücktritt vom neuen Vertrag auch gleichzeitig diese Aufhebungsvereinbarung erfasst und zur Wiederherstellung des früheren Versicherungsschutzes führt. Nach der Interessenlage sollte die vereinbarte Aufhebung des bestehenden Versicherungsvertrages mit dem Bestand des neuen Vertrages „stehen und fallen“.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Saarbrücken, 15.02.2023, 5 U 36/22
Wenn Sie Fragen zu dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags unter der Bedingung der Aufhebung des vorherigen Vertrags haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.