Thema Versicherungsrecht

Aktuelles und Rechtssprechungen

taggenaue Schmerzensgeldberechnung

Der beklagte PKW-Fahrer kollidierte mit dem klagenden Motorradfahrer, als er in Obertshausen auf der Schönbornstraße kurz vor der Kreuzung zur B 448 wenden wollte. Der Kläger wurde erheblich verletzt und erlitt u.a. einen komplizierten Speichenbruch, eine HWS-Distorsion, eine Bauchwandprellung und dauerhafte Sensibilitätsstörungen der Hand. Er war über vier Monate krankgeschrieben und in der Haushaltsführung eingeschränkt.

Lebensversicherungen umwandeln

Verlangt der Versicherungsnehmer die Umgestaltung seiner Lebensversicherung „in Pfändungsschutz für Altersrente nach § 851 c ZPO entsprechend“, hat der Versicherer ihn über die für eine Umwandlung nach § 167 VVG erforderlichen Erklärungen zu beraten.

Umwandlung einer Lebensversicherung

Nach § 167 S. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 der Zivilprozessordnung entspricht.

Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeldversicherung

Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherungsbedingungen liegt auch dann vor, wenn der Versicherte bei einer Umorganisation seines Arbeitsbereiches imstande wäre, ganz oder teilweise seiner Arbeit nachzugehen.

Feststellung der Invalidität

Die Invalidität, das heißt die dauernde Beeinträchtigung aufgrund eines Unfallereignisses, und damit auch diejenige, die innerhalb der Jahresfrist eingetreten ist, muss spätestens 15 Monate nach dem Unfallereignis ärztlich festgestellt worden sein.

Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeldversicherung

Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherungsbedingungen liegt auch dann vor, wenn der Versicherte bei einer Umorganisation seines Arbeitsbereiches imstande wäre, ganz oder teilweise seiner Arbeit nachzugehen.

Verjährung von Ansprüchen

Für den Abbruch von Verhandlungen über eine private Invaliditätsversicherung reicht es aus, dass der Versicherer auf der Grundlage des ihm vorliegenden Erkenntnisstandes eine Zahlung ablehnt.

Versicherungsmaklervertrag

Der Einordnung einer im Hinblick auf einen beabsichtigten Tarifwechsel gemäß § 204 VVG getroffenen Vereinbarung über die Einholung eines konkreten Angebots zum Abschluss eines geänderten Krankenversicherungsvertrags als Versicherungsmaklervertrag steht nicht entgegen, dass bei einem solchen Tarifwechsel im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer kein neuer Versicherungsvertrag geschlossen, sondern der bisherige Versicherungsvertrag unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt wird.

Vertrauenstatbestand durch Deckungszusage

Dem Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung kommen für die Behauptung eines Diebstahlversuchs, bei dem das Fahrzeug an seinem Abstellort wieder gefunden wurde, keine Beweiserleichterungen zu.

Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Dem Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung kommen für die Behauptung eines Diebstahlversuchs, bei dem das Fahrzeug an seinem Abstellort wieder gefunden wurde, keine Beweiserleichterungen zu.

Beweiserleichterungen bei Diebstahlsversuch

Dem Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung kommen für die Behauptung eines Diebstahlversuchs, bei dem das Fahrzeug an seinem Abstellort wieder gefunden wurde, keine Beweiserleichterungen zu.

Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit

Ein Versicherungsnehmer, der Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme behauptet, muss darlegen, aus welchen Gründen es ihm nicht möglich ist, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zugängliche und ohne weiteres zumutbare eigene Anstrengungen „in den Griff“ zu bekommen.

Erhebung von Gesundheitsdaten

Eine allgemeine Einwilligung bzw. Schweigepflichtentbindung, die dadurch zustande kommt, dass der Versicherer diese im Rahmen der Leistungsprüfung verlangt, anstatt sie lediglich als Alternative zur andernfalls schrittweise zu erfüllenden Mitwirkungsobliegenheit anzubieten, kann eine Datenerhebung nach § 213 Abs. 1 VVG nicht rechtfertigen. Nach § 213 Abs. 2 Satz 2 VVG ist die betroffene Person vor einer Erhebung nach § 213 Abs. 1 VVG zu unterrichten; sie kann der Erhebung widersprechen.

Berufsunfähigkeit bei Versicherten

Den Versicherer in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung trifft die Aufzeigelast, dass der Versicherungsnehmer aufgezeigte Verweisungsberufe gesundheitlich ausüben kann. Dabei muss der Vortrag zum Verweisungsberuf so konkret sein, dass er es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, ihn mit konkreten Beweisangeboten zu bekämpfen.

KFZ-Haftpflicht für stillgelegtes Fahrzeug

Wegen gesundheitlicher Probleme hatte sie die Nutzung dieses Fahrzeugs eingestellt und es im Hof ihres Hauses geparkt, ohne jedoch Schritte zu seiner offiziellen Stilllegung zu unternehmen. Im November 2006 bemächtigte sich der Sohn von Frau Juliana ohne deren Erlaubnis und Wissen des Fahrzeugs.

Haftung für Wasserschaden

Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht

D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung

Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung umfassst nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gemäß § 64 GmbHG.

Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens

Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 VVG können Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung, wenn ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist, nur gegen dieses geltend gemacht werden.

Zahlung einer Gebäudeversicherung

Die Neuwertversicherung soll grundsätzlich nicht auch solche Aufwendungen abdecken, die durch wesentliche Verbesserungen des Gebäudes bei seiner Wiedererrichtung verursacht wurden.

Intransparenz der Vorerstreckungsklausel

Nach der so genannten Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.

Grenzen einer Rechtsschutzversicherung

Besteht nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben soll, kann auf Verstöße aus der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages nur abgestellt werden, wenn sie nach der Lebenserfahrung entweder bereits für sich allein geeignet waren, den Rechtskonflikt auszulösen oder zumindest insoweit Nachwirkung gezeigt haben, als sie den endgültigen Ausbruch der Streitigkeit nach dem Vorliegen eines oder weiterer Verstöße noch adäquat kausal ausgelöst haben

Leistungsfreiheit des Hausratversicherers

Der Hausratsversicherer ist wegen versuchter arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers gemäß § 30 VGH in Verbindung mit § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG leistungsfrei, wenn feststeht, dass dieser zum Nachweis des Schadens bei einem Einbruchsdiebstahl Quittungen eingereicht hat, von denen er wusste, dass diese verändert worden waren.

Zahlung aus einer Gebäudeversicherung

Der Zweck der Neuwertversicherung besteht darin, den Schaden auszugleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das zerstörte Gebäude wieder herstellt.

Rückstau der Gebäudeversicherungsbedingungen

as Anstauen von Wasser auf dem obersten Balkon eines Gebäudes infolge außergewöhnlichen Starkregens und dessen Eindringen in das Gebäude über die Balkontürschwelle stellt auch dann keinen Rückstau im Sinne von § 4 der vereinbarten Gebäudeversicherungsbedingungen dar, wenn das Wasser infolge Überlastung des Balkonentwässerungssystems nicht über dieses abfließen kann.

Ermittlung der Bewertungsreserve

Der Kläger, ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverein, begehrt von dem beklagten Lebensversicherer die Auszahlung von Bewertungsreserven aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers nach Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

Leistungspflicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Anforderungen an eine Leistungseinstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen nicht überspannt werden.

Dienstwagenüberlassung

Die arbeitsvertraglich eingeräumte Möglichkeit, einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen zu dürfen, ist eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung.

Leistungspflicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Klagt der Versicherungsnehmer auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen und endet seine Berufsunfähigkeit noch während des Rechtsstreits oder bereits vor Klageerhebung, bleibt der Versicherer bis zu einer ordnungsgemäßen Einstellungsmitteilung zur Leistung verpflichtet.

Beweiserleichterung bei Nachschlüsseldiebstahl

Auch ein Nachschlüsseldiebstahl kann in erleichterter Form bewiesen werden.

Darlegung des Berufsbildes

Für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, das heißt, solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens