Thema Versicherungsrecht

Aktuelles und Rechtssprechungen

Umfang der Informationspflicht des Unfallversicherers

Bei einer Versicherung für fremde Rechnung obliegt es dem Unfallversicherer grundsätzlich nicht, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG zu informieren.

Informationspflicht des Versicherers

Bei einer Versicherung für fremde Rechnung obliegt es dem Unfallversicherer grundsätzlich nicht, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG zu informieren.

Regulierungszusage eines Haftpflichtversicherers

Die schriftliche Regulierungszusage eines professionellen Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten stellt regelmäßig ein auch den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar.

Keine Versicherungsleistung für das überfahrene Reisegepäck

Anfang November 2017 reiste die Klägerin zu einem zehntägigen Urlaub in die Türkei. Mit E-Mail vom 10.11.2017 meldete die Klägerin einen Gepäckschaden. Mit Schreiben vom 25.11.2017 übersandte die Klägerin an die Beklagte ein ausgefülltes Schadensformular, in dem der geltend gemachte Schaden auf 3.760 € beziffert wurde.

Klausel zu Wartezeiten bei Arbeitsunfähigkeit

Die Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung „Eine bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Arbeitsunfähigkeit ist nicht versichert.

Vorerkrankungsklausel in der Reiserücktrittskostenversicherung

In dem zu entscheidenden Fall buchte der Kläger ein Hotelzimmer auf Capri zum Preis von 2550 €. Kurz darauf begab er sich wegen akuter Rückenbeschwerden zu einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, der ihm einen akuten „Hexenschuss“ diagnostizierte.

Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug

Durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug wird der Schadensfall regelmäßig weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt.

Berechnung eines brandbedingten Mietausfallschadens

Ein brandbedingter Mietausfallschaden ist nach § 252 BGB abstrakt zu berechnen, da bei einem Kaufmann die Gewinnerzielung dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht.

Rückforderung von Provisionsvorschüssen

Der Versicherer ist nur dann berechtigt, Provisionsvorschüsse hinsichtlich notleidend gewordener Versicherungsverhältnisse zurückzufordern, wenn er die Versicherungsverhältnisse hinreichend nachbearbeitet hat.

Bindung des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Deckung

Dass eine im Mandatsverhältnis ergangene Entscheidung über die Gebührenforderung den Rechtsschutzversicherer, der Abwehrdeckung zugesagt hat, bindet, beruht auf seinem Leistungsversprechen, den Versicherungsnehmer im Fall eines erfolglosen Abwehrversuchs insbesondere von den Gebühren des eigenen Anwalts freizustellen.

Wechselmöglichkeit in den Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Wird während des Ruhens eines Krankenversicherungsvertrages dem Versicherer der Eintritt der Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers angezeigt, kann der Versicherer verpflichtet sein, den Versicherungsnehmer über eine Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu beraten.

Berechnung eines Mietausfallschadens

Ein brandbedingter Mietausfallschaden ist nach § 252 BGB abstrakt zu berechnen, da bei einem Kaufmann die Gewinnerzielung dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht.

Bindung des Rechtsschutzversicherers

Dass eine im Mandatsverhältnis ergangene Entscheidung über die Gebührenforderung den Rechtsschutzversicherer, der Abwehrdeckung zugesagt hat, bindet, beruht auf seinem Leistungsversprechen, den Versicherungsnehmer im Fall eines erfolglosen Abwehrversuchs insbesondere von den Gebühren des eigenen Anwalts freizustellen.

Verjährung des Stammrechts aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer selbständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung.

Leistungen wegen behaupteter Berufsunfähigkeit

Für eine Klage gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Leistungen wegen behaupteter Berufsunfähigkeit kann der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig sein, wenn die Voraussetzungen der Zuständigkeitsregelung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) ArbGG nicht erfüllt sind.

Beweislast bei unfallbedingten

Grundsätzlich ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Nachweis einer unfallbedingten Invalidität zu führen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seiner Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO und dafür, ob der unfallbedingte Gesundheitsschaden für die bewiesene Invalidität ursächlich war, die Beweiserleichterung des § 287 ZPO gilt.

Versicherungsfall Rohrbruch

Der Versicherungsschutz für den Fall des „Rohrbruchs“ tritt bereits in dem Zeitpunkt ein, in dem sich eine versicherte Gefahr an versicherten Sachen zu verwirklichen beginnt.

Verschweigen einer depressiven Vorerkrankung

Ein Versicherungsnehmer, der wiederholt wegen depressiver Erkrankung in ärztlicher und fachärztlicher Behandlung war, bei dem umfangreiche neurologische Abklärungen erfolgt sind und der außerdem dauerhaft Medikamente gegen „Sodbrennen“ einnimmt, handelt arglistig, wenn er bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung auf entsprechende Fragen lediglich einen ausgeheilten Nabelbruch und zwei Psychotherapiesitzungen nach dem Tode des Vaters erklärt.

Pflicht des Sachverständigen

Grundsätzlich ist das Gericht nicht befugt, einen Bausachverständigen zu einer Bauteilöffnung zu verpflichten. Eine generelle Pflicht des Sachverständigen zur Durchführung von Bauteilöffnungen kann weder dem Gesetz noch dem allgemeinen Pflichtenkreis des Sachverständigen entnommen werden.

Berufstätigkeit als Student

Für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, kommt es grundsätzlich auf die letzte konkrete Berufsausübung an.

Pflichten des Versicherungsmaklers

Ein Versicherungsmakler darf den Angaben des Versicherungsnehmers zu den Gesundheitsfragen des Versicherers vertrauen, wenn er ihn zuvor auf seine Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen hingewiesen hat und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die erteilten Auskünfte unvollständig oder fehlerhaft sind.

Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht.

Entschädigungsleistungen nach Leitungswasserschaden

Wasser ist aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmungswidrig ausgetreten, wenn es in der Dusche am Fliesenspiegel herunterläuft und über den nicht versiegelten Fliesendurchgang der Duscharmaturen in die dahinter liegende Zwischenwand gelangt.

Versicherungsschutz einer Unfallversicherung

Bei Eigenbewegungen des Versicherungsnehmers sind die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfüllt, wenn diese in ihrem Verlauf nicht gänzlich willensgesteuert sind und die Gesundheitsschädigung zusammen mit einer äußeren Einwirkung ausgelöst wird.

Umfang des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutz einer Unfallversicherung besteht nur bei einem Einwirken der Außenwelt (Person oder Sache) auf den Körper des Verletzten, etwa bei einem Zusammenstoß oder einem Sturz, wobei die Art der Einwirkung beliebig ist.

Leistungsfreiheit eines Berufsunfähigkeitsversicherers

Es besteht kein Versicherungsschutz für eine Berufsunfähigkeit, die durch die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person verursacht worden ist.

Erfolgshonorar für Versicherungsberater

Wer die Erlaubnis als Versicherungsberater besitzt, darf sich für die Beratung von Versicherungsnehmern zum Tarifwechsel innerhalb eines bestehenden Krankenversicherungsvertrags ein Erfolgshonorar versprechen lassen.

Abflammen von Unkraut

Ein Kläger aus Hambühren, der für sein Wohngebäude eine Versicherung u. a. gegen Feuerschäden unterhielt, wollte im Sommer 2015 auf einer gepflasterten Fläche vor seinem Grundstück Reinigungsarbeiten durchführen.

Arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers kommt es auf ihren Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags an. Ein vier Jahre zurückliegender Hinweis des Hausarztes rechtfertigt die Feststellung von Vorsatz nicht, wenn der Versicherungsnehmer plausibel darlegt, dass ihm eine aus ihrer Sicht länger zurückliegende unbedeutende Krankheitsepisode bei Antragstellung nicht mehr bewusst war.

Neuwertentschädigung in der Sachversicherung

Ein Versicherungsnehmer und Landwirt, der eine sog. Agrarpolice unterhält, die eine Feuerversicherung umfasst, hat bei einem Brandschaden keinen Anspruch auf Ersatz des Versicherungswerts einer Heuballenpresse unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, wenn die Heuballenpresse nicht als zerstört i.S.v. E 12.2.1 Buchst. a der AVB, sondern als beschädigt i.S.v. E 12.2.1 Buchst. b der AVB anzusehen ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens