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Beweiserleichterungen bei Diebstahlsversuch
Dem Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung kommen für die Behauptung eines Diebstahlversuchs, bei dem das Fahrzeug an seinem Abstellort wieder gefunden wurde, keine Beweiserleichterungen zu.
Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit
Ein Versicherungsnehmer, der Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme behauptet, muss darlegen, aus welchen Gründen es ihm nicht möglich ist, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zugängliche und ohne weiteres zumutbare eigene Anstrengungen „in den Griff“ zu bekommen.
Erhebung von Gesundheitsdaten
Eine allgemeine Einwilligung bzw. Schweigepflichtentbindung, die dadurch zustande kommt, dass der Versicherer diese im Rahmen der Leistungsprüfung verlangt, anstatt sie lediglich als Alternative zur andernfalls schrittweise zu erfüllenden Mitwirkungsobliegenheit anzubieten, kann eine Datenerhebung nach § 213 Abs. 1 VVG nicht rechtfertigen. Nach § 213 Abs. 2 Satz 2 VVG ist die betroffene Person vor einer Erhebung nach § 213 Abs. 1 VVG zu unterrichten; sie kann der Erhebung widersprechen.
Berufsunfähigkeit bei Versicherten
Den Versicherer in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung trifft die Aufzeigelast, dass der Versicherungsnehmer aufgezeigte Verweisungsberufe gesundheitlich ausüben kann. Dabei muss der Vortrag zum Verweisungsberuf so konkret sein, dass er es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, ihn mit konkreten Beweisangeboten zu bekämpfen.
KFZ-Haftpflicht für stillgelegtes Fahrzeug
Wegen gesundheitlicher Probleme hatte sie die Nutzung dieses Fahrzeugs eingestellt und es im Hof ihres Hauses geparkt, ohne jedoch Schritte zu seiner offiziellen Stilllegung zu unternehmen. Im November 2006 bemächtigte sich der Sohn von Frau Juliana ohne deren Erlaubnis und Wissen des Fahrzeugs.
Haftung für Wasserschaden
Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht
D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung
Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung umfassst nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gemäß § 64 GmbHG.
Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 VVG können Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung, wenn ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist, nur gegen dieses geltend gemacht werden.
Zahlung einer Gebäudeversicherung
Die Neuwertversicherung soll grundsätzlich nicht auch solche Aufwendungen abdecken, die durch wesentliche Verbesserungen des Gebäudes bei seiner Wiedererrichtung verursacht wurden.
Intransparenz der Vorerstreckungsklausel
Nach der so genannten Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.
Grenzen einer Rechtsschutzversicherung
Besteht nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben soll, kann auf Verstöße aus der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages nur abgestellt werden, wenn sie nach der Lebenserfahrung entweder bereits für sich allein geeignet waren, den Rechtskonflikt auszulösen oder zumindest insoweit Nachwirkung gezeigt haben, als sie den endgültigen Ausbruch der Streitigkeit nach dem Vorliegen eines oder weiterer Verstöße noch adäquat kausal ausgelöst haben
Leistungsfreiheit des Hausratversicherers
Der Hausratsversicherer ist wegen versuchter arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers gemäß § 30 VGH in Verbindung mit § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG leistungsfrei, wenn feststeht, dass dieser zum Nachweis des Schadens bei einem Einbruchsdiebstahl Quittungen eingereicht hat, von denen er wusste, dass diese verändert worden waren.
Zahlung aus einer Gebäudeversicherung
Der Zweck der Neuwertversicherung besteht darin, den Schaden auszugleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das zerstörte Gebäude wieder herstellt.
Rückstau der Gebäudeversicherungsbedingungen
as Anstauen von Wasser auf dem obersten Balkon eines Gebäudes infolge außergewöhnlichen Starkregens und dessen Eindringen in das Gebäude über die Balkontürschwelle stellt auch dann keinen Rückstau im Sinne von § 4 der vereinbarten Gebäudeversicherungsbedingungen dar, wenn das Wasser infolge Überlastung des Balkonentwässerungssystems nicht über dieses abfließen kann.
Ermittlung der Bewertungsreserve
Der Kläger, ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverein, begehrt von dem beklagten Lebensversicherer die Auszahlung von Bewertungsreserven aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers nach Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
Leistungspflicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Anforderungen an eine Leistungseinstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen nicht überspannt werden.
Dienstwagenüberlassung
Die arbeitsvertraglich eingeräumte Möglichkeit, einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen zu dürfen, ist eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung.
Leistungspflicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Klagt der Versicherungsnehmer auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen und endet seine Berufsunfähigkeit noch während des Rechtsstreits oder bereits vor Klageerhebung, bleibt der Versicherer bis zu einer ordnungsgemäßen Einstellungsmitteilung zur Leistung verpflichtet.
Beweiserleichterung bei Nachschlüsseldiebstahl
Auch ein Nachschlüsseldiebstahl kann in erleichterter Form bewiesen werden.
Darlegung des Berufsbildes
Für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, das heißt, solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war.
Täuschung des Versicherers
Ein Versicherungsnehmer muss sich vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen eines für ihn tätigen Maklers auch dann zurechnen lassen, wenn dieser einen zutreffend ausgefüllten Fragebogen nicht an den Versicherer weiterleitet, sondern eine Schadensmeldung erstellt, in der ein für den Vertrag wesentlicher Umstand verschwiegen wird
Innenausgleich zwischen Versicherern
Das versicherte Interesse eines Arztes, sich vor Vermögenseinbußen durch eine Belastung mit Schadenersatzansprüchen des Patienten abzusichern, kann zugleich durch seine eigene Haftpflichtversicherung und durch die auf ihn erstreckte Haftpflichtversicherung des Krankenhauses des Krankenhauses abgedeckt sein.
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
Den formellen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung ist genügt, wenn diese im zehnten und letzten Abschnitt des nur eine DIN A4-Seite umfassenden Antragsformulars enthalten, abweichend von den darüber stehenden Abschnitten in Fettdruck gehalten ist und sich direkt über der Unterschriftszeile befindet.
Umfang der Beratungspflichten
Der Wunsch eines Versicherungsnehmers auf vorübergehende Prämienfreistellung kann eine Beratungspflicht der Versicherung nach § 6 Abs. 1, Abs. 4 VVG begründen.
Beratungspflicht des Versicherers
Nach § 6 Abs. 1 VVG hat der Versicherer den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben.
Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung
Die in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung enthaltene Bestimmung (hier: B Ziff. 13.2 B) VB-ERV 2014) „13.
Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Zur Darlegung der bislang ausgeübten Tätigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Versicherten wahrgenommenen betrieblichen Tätigkeitsbereiche ihrerseits nur durch Sammelbegriffe umschrieben werden.
Klausel in Risikolebensversicherung
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung, nach der ein Bezugsberechtigter nach dem Ableben des Versicherungsnehmers als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen gilt, kann nicht so ausgelegt werden, dass im Falle einer Sicherungszession Bezugsberechtigter nur noch der Sicherungszessionar ist.
Beweiserleichterungen bei Raub
Auch für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gelten die Beweiserleichterungen zum Beweismaß. Dies ist auch gerechtfertigt, weil es für den Raub bzw. die räuberische Erpressung häufig keine Zeugen gibt.
Prüffrist des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers
Bei der Regulierung von Unfallschäden ist dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer grundsätzlich eine Prüffrist zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist.