Zulässigkeit so genannter allgemeiner Schweigepflichtentbindungen des Versicherers
BGH, 05.07.2017, IV ZR 121/15
§ 213 VVG steht der Zulässigkeit so genannter allgemeiner Schweigepflichtentbindungen nicht entgegen. Der Versicherer darf im Rahmen seiner Leistungsprüfung dem Versicherten die Erteilung einer solchen Erklärung aber regelmäßig nicht abverlangen.
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BGH, 05.07.2017, IV ZR 121/15