Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers einer Krankentagegeldversicherung
OLG Saarbrücken, 15.02.2017, 5 U 12/15
Bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit ist zu differenzieren, ob und in welchem Maße der Versicherte eine bestimmte, zu seinem Beruf zählende und ihn prägende Tätigkeit ausüben kann. Kann ein Versicherungsnehmer mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen noch gewisse oder gar die früheren Arbeitsergebnisse erzielen, muss er dafür aber einen größeren zeitlichen Einsatz zeigen, so muss bei der Bewertung des Grades der Berufsunfähigkeit danach gefragt werden, welche Arbeitsergebnisse der Versicherungsnehmer bei einem zeitlich mehr als halbschichtigen Einsatz noch erzielen könnte. Ein Wartungs- und Servicetechniker für Automatik-Türen ist berufsunfähig, wenn er aufgrund der Anlage eines Stomas und eines Ileumkonduits außerstande ist, das für die Montage erforderliche Anheben von Gewichten bis zu 25 kg auszuführen und er ferner wegen einer Gangunsicherheit infolge von Gefühlsstörungen in den Füßen nicht mehr auf eine Leiter steigen kann.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.02.2017, Az.: 5 U 12/15
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OLG Saarbrücken, 15.02.2017, 5 U 12/15