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Anspruchs auf Rückzahlung von Krankentagegeldleistungen
Der Eintritt in die Freistellungsphase einer in Blöcken wahrgenommenen Altersteilzeit führt nicht zum Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung.
Eintrittspflicht einer Forderungsausfallversicherung
Der Kläger war Eigentümer eines fahrunfähig gemachten und stationär ausgebauten Mobilheims auf einem Campingplatz.
Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Der Eintritt in die Freistellungsphase einer im Blockmodell wahrgenommenen Altersteilzeit führt nicht zum Wegfall der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung.
Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung nicht intransparent
Die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist nicht intransparent.
Transparenz in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
Die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist nicht intransparent. Der Vergleichsmaßstab der „erhöhten“ Kraftanstrengung bleibt nicht unklar.
Umfang einer Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung
Nach der Ausschlussklausel § 3 Abs. 5 i.V.m. § 2b ARB 2005 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen, soweit der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat.
Zustimmungserfordernis des Versicherungsnehmers
Die Ausübung der Rechte aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag steht nach einer Veräußerung der versicherten Sache, die nach Abschluss des Kaufvertrages durch Feuer beschädigt worden ist, und dem Eigentumserwerb durch den Käufer dem Käufer zu, der im Zeitpunkt der Geltendmachung Versicherungsnehmer ist.
Umweltklausel einer Haftpflichtversicherung
Bei einer Klausel in der Betriebshaftpflichtversicherung, durch die in Satz 1 „Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen“ ausgeschlossen werden und nach deren Satz 2 „Schäden durch Brand und Explosion als durch Umwelteinwirkung eingetreten“ gelten, könnte Satz 2 mit der Erstreckung auf Schäden durch Brand und Explosion gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sein.
Belehrungspflicht des Rechtsschutzversicherers
Der Rechtsschutzversicherer ist auch dann zur Belehrung der Versicherungsnehmerin gemäß § 128 Satz 2 VVG verpflichtet, wenn er seine Leistungspflicht nur teilweise verneint.
Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven
In dem zu entscheidenden Rechtsstreit hatte der klagende Versicherungsnehmer die Berechnung von Bewertungsreserven für den von ihm beendeten Lebensversicherungsvertrag angezweifelt und geltend gemacht, ihm stehe ein höherer als der ausbezahlte Betrag zu.
Auslegung einer Abfindungserklärung in der Gebäudeversicherung
Vereinbaren die Vertragspartner bei der Regulierung eines Schadens durch den Gebäudeversicherer, dass mit der Zahlung eines bestimmten Betrages „alle Ansprüche auf Grund des Feuerschadens“ endgültig abgefunden werden sollen, so ist die Reichweite der Abgeltung im Einzelfall durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln.
Voraussetzungen eines befristeten Anerkenntnisses in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sowohl das Vorliegen eines sachlichen Grundes als auch eine Begründung der Befristung durch den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer voraus.
Rückforderung eines Unfallversicherers bei Neubemessung der Invaliditätsleistung
Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung.
Ansprüche bei Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages
Wer als Generalvertreter einer Versicherung in kollusivem Zusammenwirken mit seinem Vorgesetzten durch unwahre Angaben im Antragsformular den Abschluss eines nicht versicherbaren Risikos (hier: Abschluss einer Gebäudeversicherung für ein Bordell) ermöglicht, kann gegenüber dem Mittäter keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Versicherung wegen dieses Verhaltens das Anstellungsverhältnis beendet.
Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung in der Haftpflichtversicherung
Die Leistungspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht gemäß § 103 VVG, A.1.5.1 AKB ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall (hier: durch eine Geisterfahrt) zwar vorsätzlich, jedoch im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 827 Satz 1 BGB herbeigeführt hat.
Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung
Zwar steht dem Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung mit Eintritt des Versicherungsfalls (hier: dem Tod des Erblassers) der Anspruch auf die Versicherungsleistung endgültig und unwiderruflich zu.
Rückforderung einer Invaliditätsleistung
Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung.
Bestimmung einer zu zahlenden Invaliditätsleistung
Die jeweilige Invaliditätsleistung mithilfe einer Tabelle zu bestimmen, ist weder intransparent noch überraschend oder in sonstiger Weise unfair.
Zwei Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung unwirksam
Die Schadensminderungsklausel des § 17 Abs. 1 c) bb) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) ist intransparent. Die Zurechnungsklausel des § 17 Abs. 7 ARB 2010 benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen.
Kein Schutzgesetz zugunsten des Rechtsschutzversicherers
Gemäß § 43a Abs. 5 BRAO ist der Rechtsanwalt bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (Satz 1). Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen (Satz 2). § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers.
Einstandspflicht einer Rechtsschutzversicherung für Landwirte
Bei einem Bewirtschaftungsvertrag verpflichtet sich ein Agrarunternehmen gegenüber dem Auftraggeber, sämtliche Feldarbeiten einer Anbauperiode, insbesondere die Bodenbearbeitung, Bestellung, Düngung, Pflanzenschutz und die Ernte auf bestimmten Flächen gegen Entgelt vorzunehmen.
Späterer Wegfall einer zuvor bestehenden Berufsunfähigkeit
Der Berufsunfähigkeitsversicherer kann den späteren Wegfall einer zunächst eingetretenen Berufsunfähigkeit nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen.
Zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles beim Passivprozess
Für die zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles gemäß § 14 (3) ARB 1975/95 ist auf denjenigen Verstoß abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner anlastet.
Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung
Über seinen Wortlaut hinaus ist § 5a VVG a.F. nicht nur dann einschlägig, wenn die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen bei Stellung des Antrags nicht übergeben wurden, sondern auch dann, wenn dem Versicherungsnehmer eine Rücktrittsbelehrung nach § 8 Abs. 5 VVG a.F. bei Antragstellung nicht zum Verbleib ausgehändigt wird.
Verwendung eines Fahrzeugs
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass ein Sachverhalt, in dem ein in einer Privatgarage eines Hauses abgestelltes, entsprechend seiner Funktion als Beförderungsmittel verwendetes Fahrzeug Feuer fing, durch das ein Brand, dessen Ursache beim Schaltkreis des Fahrzeugs lag, ausgelöst und das Haus beschädigt wurde, unter den Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der genannten Bestimmung zu subsumieren ist, auch wenn das Fahrzeug seit mehr als 24 Stunden vor Brandentstehung nicht bewegt worden war.
Verweisung des Versicherten auf eine andere Tätigkeit
Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben.
Rücktritts- bzw. Widerspruchsrecht gegenüber einem Lebensversicherer
Über seinen Wortlaut hinaus ist § 5a VVG a.F. nicht nur dann einschlägig, wenn die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen bei Stellung des Antrags nicht übergeben wurden, sondern auch dann, wenn dem Versicherungsnehmer eine Rücktrittsbelehrung nach § 8 Abs. 5 VVG a.F. bei Antragstellung nicht zum Verbleib ausgehändigt wird.
Voraussetzung für eine wirksame Vertretung bei Vertragsabschluss
Bei einem Versicherungsvertrag für fremde Rechnung kann der Versicherte die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht abtreten.
Arbeitgeber muss bei Austauschkündigung darlegen und beweisen
n Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, kann die ansonsten berechtigte Vermutung, die fragliche Entscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen.
Haftung eines Versicherungsvermittlers
Ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherungen Versicherungs-, oder Mehrfachagent ist, haftet dem Versicherungsnehmer als Versicherungsmakler, wenn er diesem gegenüber nicht deutlich macht, dass er als Versicherungsvertreter auftritt.