Versicherungsfall Rohrbruch
Versicherungsfall „Rohrbruch“ in der Gebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz für den Fall des „Rohrbruchs“ tritt bereits in dem Zeitpunkt ein, in dem sich eine versicherte Gefahr an versicherten Sachen zu verwirklichen beginnt. Das bedeutet, der Versicherungsfall tritt bereits mit der Schädigung des Rohres ein, die zu dem Wasseraustritt geführt hat und nicht erst mit Auftreten oder Sichtbarwerden der durch den Rohrbruch hervorgerufenen Wasserschäden. Anders als bei einem „Leitungswasserschaden“, der eine Gefahr beschreibt, die sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum erstreckt, handelt es sich bei einem Rohrbruch meist um ein punktuelles Ereignis.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Saarbrücken, 19.12.2018, 5 U 4/18
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