Kein Entschluss zur Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung
Der Arbeitgeber hat keinen endgültigen Entschluss zur (Teil-)Betriebsstilllegung, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung noch ernsthaft über eine Veräußerung des Betriebs oder von Betriebsteilen verhandelt.