Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei Mitbestimmungsverletzung
Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei Mitbestimmungsverletzung
In diesem Fall geht es um den Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung eines Mitbestimmungsrechts beinhaltet lediglich die Beendigung des betriebsverfassungswidrigen Zustands.
Der Betriebsrat hat bei Einführung und Nutzung der für eine E-Mail-Kommunikation im Betrieb notwendigen softwarebasierten Anwendungen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Betriebsrat hat bei Verletzung eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber einen Beseitigungsanspruch. Dieser umfasst lediglich die Beendigung des betriebsverfassungswidrigen Zustands. Die Rückgängigmachung des sich aus der Verletzung des Mitbestimmungsrechts ergebenden Folgen kann der Betriebsrat hingegen nicht verlangen.
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BAG, 23.03.2021, 1 ABR 31/19
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