Kein Vorliegen von Böswilligkeit des gekündigten Arbeitnehmers
Kein Vorliegen von Böswilligkeit des gekündigten Arbeitnehmers bei Unterlassen des Erzielens anderweitigen Verdiensts wegen Zuwartens auf Kündigungsschutzklage.
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Matthias Weyrauch contributed 438 entries already.
Kein Vorliegen von Böswilligkeit des gekündigten Arbeitnehmers bei Unterlassen des Erzielens anderweitigen Verdiensts wegen Zuwartens auf Kündigungsschutzklage.
Unwirksamkeit von Klauseln über eine Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers
Eine in einem Einzelfall vom Arbeitnehmer gegenüber einem Kunden des Arbeitgebers angebotene, dem Umfang nach geringfügige und unentgeltliche Gefälligkeitsleistung in dessen Marktbereich ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung …
Für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls müssen die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen.Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls.
Unwirksamkeit von Klauseln bei Berufsunfähigkeitsversicherung im Telematiktarif
Einem Versicherungsnehmer steht kein Anspruch auf Zahlung einer Versicherungsleistung aufgrund eines behaupteten Diebstahlereignisses zu, wenn dieser nach § 28 Abs. 2 S. 1 VVG seine Obliegenheiten verletzt hat.
Ein Versicherungsnehmer hat gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO einen Anspruch auf Überlassung von Abschriften der bei seinem Versicherer gespeicherten, von ihm selbst verfassten Erklärungen, sofern es sich hierbei um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt.
Verneint der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung Fragen zum Alkoholkonsum des Versicherten, für den er Leistungen beansprucht, ohne sich vorher diesbezüglich zu erkundigen, so kann dies als Behauptung „in Blaue hinein“ eine vorsätzlich Obliegenheitsverletzung darstellen.
Sachwidriger Ausschluss von Arbeitnehmern mit mehr als 60 Krankheitstagen als Anspruchsberechtigte
Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung sind aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zuzubilligen.

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Im Ermlisgrund 20-24
76337 Waldbronn
Tel: 07243 945 76 76
Fax: 07243 945 76 77
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Vincentistr. 16
76530 Baden-Baden
Tel: 07221 995 20 25
Fax: 07221 995 20 26
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.
