Rechtswidrige Zusage der Erhöhung des Arbeitsentgelts
Rechtswidrige Zusage der Erhöhung des Arbeitsentgelts
Dabei geht es genauer um die Rechtswidrige Zusage der Erhöhung des Arbeitsentgelts nach Maßgabe eines Verbraucherpreisindexes durch Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist aufgrund einer Gesamtzusage verpflichtet, eine Zahlungsanpassung nach Maßgabe der Entwicklung indexierter Verbraucherpreise für den betroffenen Arbeitnehmer vorzunehmen. Vorliegend hat die Gesamtzusage der Arbeitgeberin zum Inhalt, dass zukünftig eine Anpassung des Entgelts nach Maßgabe des Gesamt-HICP stattfindet und nicht lediglich nach ihrem Ermessen. Eine Gesamtzusage stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar. Die Steigerungsrate des Gesamt-HICP soll hier entscheidend sein. Es ist ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 PreisKlG anzunehmen, der auch auf das Arbeitsentgelt anzuwenden ist. Dieser hat jedoch nicht zur Folge, dass der Arbeitnehmer sich nicht auf die von der Arbeitgeberin erteilte Gesamtzusage berufen kann. Deren Rechtswirkungen bleiben vielmehr bis zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit unberührt.
Kurznachricht zu LAG Hamm, 11.04.2024 – 18 Sa 1100/23
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