Zahlung aus einer Gebäudeversicherung
Zahlung des Neuwertanteiles aus einer Gebäudeversicherung
OLG Dresden, 29.05.2018, 4 U 1779/17
Der Zweck der Neuwertversicherung besteht darin, den Schaden auszugleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das zerstörte Gebäude wieder herstellt. Auf diesen tatsächlichen Schaden ist der Umfang des Ersatzanspruches grundsätzlich beschränkt. Die Neuwertversicherung soll grundsätzlich nicht auch solche Aufwendungen abdecken, die durch wesentliche Verbesserungen des Gebäudes bei seiner Wiedererrichtung verursacht wurden. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung liegen bei Vereinbarung einer strengen Wiederherstellungsklausel auch dann vor, wenn anstelle eines zweigeschossigen Wohnhauses ein Bungalow mit Flachdach erstellt wird.
Urteil des OLG Dresden vom 29.05.2018, Az.: 4 U 1779/17