Verfall von Zahlungsansprüchen einer Nachtwache
Verfall von Zahlungsansprüchen einer Nachtwache aufgrund einer Ausschlussfrist
Die Ausschlussfrist gem. § 4 der ersten und zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (1. und 2. PflegeArbbV) gilt auch dann, wenn die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ schriftlich geltend gemacht werden müssen. Die 1. PflegeArbbV ist eine Rechtsverordnung im Sinne der §§ 13, 11 AEntG. Nach § 9 S. 3 AEntG können Ausschlussfristen hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts nicht arbeitsvertraglich, sondern nur in einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder in der Rechtsverordnung selbst geregelt werden.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Hamm, 25.04.2019, 18 Sa 95/19
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