Anforderungen an Widerrufsbelehrung
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Versicherungsvertrags
OLG Frankfurt am Main, 26.09.2017, 3 U 86/17
Den formellen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung ist genügt, wenn diese im zehnten und letzten Abschnitt des nur eine DIN A4-Seite umfassenden Antragsformulars enthalten, abweichend von den darüber stehenden Abschnitten in Fettdruck gehalten ist und sich direkt über der Unterschriftszeile befindet. Inhaltlich muss die Widerrufsbelehrung möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein. Die Ausübung eines Widerrufsrechts ist nach Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag 24 Jahre nicht nur erfüllt, sondern ihn auch laufend erweitert und umgestaltet hat. Der Widerruf des Vertrags nach 24 Jahren Laufzeit kann sich als widersprüchliches Verhalten darstellen, mit dem der Versicherer nicht rechnen musste.
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.09.2017, Az.: 3 U 86/17
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OLG Frankfurt am Main, 26.09.2017, 3 U 86/17