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Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung wegen Verurteilung
Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne.
Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung
Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden beschäftigt. Die Parteien haben „Vertrauensarbeitszeit“ vereinbart, dh. der Kläger hat über Beginn und Ende der Arbeitszeit grundsätzlich selbst zu entscheiden.
Keine Rückzahlungsverpflichtung zu Lasten des Arbeitnehmers
Ein Arbeitnehmer ist nicht zur Rückzahlung von Arbeitsentgelt wegen Nichterfüllung von vereinbarten Arbeitszeiten verpflichtet, wenn diese Arbeitszeiten oberhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten liegen.
Keine Möglichkeit des Widerrufs bei Aufhebungsvertrag
Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag kann unabhängig vom Ort seines Abschlusses nicht nach § 355 BGB widerrufen werden.
Massenentlassung – Kündigung zulässig
Mit Beschluss vom 01.06.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die von ihm verfasste Massenentlassungsanzeige ging am 26.06.2017 zusammen mit einem beigefügten Interessenausgleich bei der Agentur für Arbeit ein.
Befristung bei Vorbeschäftigung
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist bei der erneuten Einstellung eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber nur zulässig, wenn das Verbot der sachgrundlosen Befristung wegen einer Vorbeschäftigung für die Arbeitsvertragsparteien unzumutbar wäre.
Voraussetzungen eines Teilbetriebsübergangs
Ein Teilbetriebsübergang setzt eine indentifizierbare wirtschaftliche und organisatiorische Teileinheit innerhalb des Flugbetriebs voraus. Wird ein Betriebsübergang im Rahmen eines Kündigungsschutzantrags vor der Kündigung angenommen, ist der Antrag als unschlüssig abzuweisen.
Bundesfreiwilligendienstverhältnis und Zugang einer Kündigung
Bei der Vereinbarung eines Bundesfreiwilligendienstverhältnisses handelt es sich nach der Gesetzesbegründung um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Der Bundesfreiwilligendienst wird nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt.
Verbot von lackierten Fingernägeln im Altenheim
Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht umfasst auch sonstige Maßnahmen, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängen.
Verstoß gegen das gesetzliche Begünstigungsverbot
§ 37 Abs. 4 BetrVG enthält keine abschließende Regelung über die Höhe desArbeitsentgelts eines Amtsträgers. Die Vorschrift soll vielmehr die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots erleichtern.
Beweislast für erbrachte Arbeitsleistung
Nach Vereinbarung eines verstetigten Entgelts bei konkret definierter regelmäßiger Arbeitszeit trägt im Entgeltprozess der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Arbeitnehmer habe seine Leistungspflicht nicht erfüllt, denn es ist der Arbeitgeber, der sich mit seinem Vortrag im prozessualen Sinne auf eine rechtsvernichtende Einwendung beruft.
Haftung des Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber kann sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn er den ordnungsgemäß nach § 9 TzBfG angezeigten Wunsch des Arbeitnehmers, sein Teilzeitarbeitsverhältnis zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis aufzustocken, ignoriert und vereitelt hat, indem er entsprechende freie Arbeitsplätze trotz gleicher Eignung der Klägerin mit anderen Personen besetzt hat.
Wirksamkeit einer Verfallklausel in einem Arbeitsvertrag
Eine in AGB enthaltene Ausschlussfristenklausel, welche die von § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG und § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG geschützten Ansprüche umfasst und deshalb zu weit gefasst ist, ist nicht allein wegen dieses Verstoßes und sich nur daraus ergebender unzureichender Transparenz unwirksam.
Rechtmäßigkeit eines Verbots von lackierten Fingernägeln
Eine Arbeitnehmerin, die als Helferin im sozialen Dienst in einem Altenheim beschäftigt ist, kann verpflichtet sein, eine Dienstanweisung zum Thema „Fingernägel in der Pflege sowie in der Hauswirtschaft“ zu befolgen und mithin aus hygienischen Gründen das Tragen langer Fingernägel, lackierter Fingernägel, künstlicher Fingernägel und von Gelnägeln zu unterlassen.
Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen
Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen.
Freiwillige Eintragungen in Dienstplan
Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat.
Geltung des Ablösungsprinzips bei mehreren aufeinander folgenden Betriebsvereinbarungen
Wenn mehrere zeitlich aufeinander folgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand regeln, so ist das Ablösungsprinzip anzuwenden, nachdem eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere regelmäßig auch dann ablöst, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist.
System zur Arbeitszeitmessung
Die spanische Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten.
Kürzung von Weihnachtsgeld
Handelt es sich bei einer Sonderzahlung um Arbeitsvergütung für geleistete Arbeit, ist eine Kürzung nach § 4a EFZG nicht möglich.
Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen
RE wurde am 22.11.1999 von Praxair MRC mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf Vollzeitbasis als Vertriebsassistentin eingestellt und sodann ab 01.08.2000 unbefristet und in Vollzeit beschäftigt. Sie nahm einen ersten Mutterschaftsurlaub in Anspruch, an den sich ein Erziehungsurlaub von zwei Jahren anschloss.
Übernahme des Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Vertragsergänzung in einem Dienstwagen-Überlassungsvertrag, die den Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das Dienstfahrzeug und die Finanzierung bei einer Bank zu übernehmen, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Klagefrist bei Bedingungskontrollklagen
Bei Bedingungskontrollklagen beginnt die dreiwöchige Klagefrist nach §§ 21, 17 S. 1 TzBfG regelmäßig an dem Tag des Bedingungseintritts. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet hingegen gemäß §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung durch den Arbeitgeber hinsichtlich des Bedingungseintritts.
Schichtzeiten von mehr als 10 Stunden
§ 7 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 ArbZG erlaubt die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus, wenn zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine von den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes abweichende, für den öffentlichen Dienst geltende tarifliche Bestimmung, die diese Ausnahme vorsieht, vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts decken.
Wechselmöglichkeit in Basistarif privater Krankenversicherungen
Gemäß § 6 Abs. 4 VVG besteht eine Beratungspflicht des Versicherers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, soweit für den Versicherer ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist.
Entgeltanspruchs eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Nach § 37 Abs. 2 BetrVG ist einem Betriebsratsmitglied während der Zeit der Erbringung erforderlicher Betriebsratstätigkeit das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, das es verdient hätte, wenn es gearbeitet hätte. Zum Arbeitsentgelt gehören hierbei alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen Aufwendungsersatz.
Betriebsrat unzulässig begünstigt
Der Kläger und heutige Betriebsratsvorsitzende war seit dem 01.09.1994 bei der Arbeitgeberin, zunächst als Kfz-Mechaniker mit der Fachrichtung PKW-Instandhaltung beschäftigt. Seit 2006 verfügte er über eine Ausbildungsbefähigung.
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Die in einer Abmahnung des Arbeitnehmers enthaltenen Angaben stellen personenbezogene Daten im Sinn der DS-GVO dar. Wird das Arbeitsverhältnis nach der Abmahnung beendet, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf unverzügliche Entfernung dieser Abmahnung aus seiner Personalakte gemäß § 17 Abs. 1 DS-GVO zu, da die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr als notwendig anzusehen ist.
Ausgleich für geleistete Betriebsratsarbeit
Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Wenn ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge gemäß einer tariflichen Regelung erst dann begründet wird, wenn die für eine Vollzeittätigkeit geltende Stundenzahl überschritten wird, ist ein Verstoß nach § 4 Abs. 1 TzBfG gegeben.
Bildungsurlaub für Yogakurs
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene.